Wie komme ich an mein Geld nach einem Wiederruf????




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Wie komme ich an mein Geld nach einem Wiederruf????

Beitragvon Lui » 18.05.2010, 10:47

Hallo,

kurz gesagt hatte ich für meinen Sohn zu Ostern ein Bike leider über das Internet gekauft. War nicht so wie ich mir es vorstellte, also Wiederrufen und zurückgeschickt.
Der Vekäufer sagt nun Ware angekommen, aber es fehlt ein Teil, das würde mich 30€ kosten (Warenwert war 199€). So, nun steht aussage gegen aussage. Ich sage unter Zeugen verpackt, war alles drin, er behauptet das gegenteil. Ich denke der will seine Versandkosten rausholen.
Gibt es für mich eine möglichkeit an mein Geld zu kommen ohne gleich einen Anwalt einschalten zu müssen, oder habe ich da überhaupt eine Chance?
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von Anzeige » 18.05.2010, 10:47

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Beitragvon Masso » 18.05.2010, 13:25

Aussage gegen Aussage, klassischer Fall...
Wenn sich keiner besinnt eigentlich nicht, wobei da du dich auf dein Wiederrufungsrecht berufst, dann kannst du darauf bestehen, es sei denn, er schliesst dies aus..
Im Zweifelfall Anwalt einschalten oder einfach mal nen netten Besuch abstatten, am besten mitm Motorradclub :)
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Beitragvon ch!ll@ » 18.05.2010, 14:09

wenn du rechtschutzversichert bist, ruf mal bei deiner versicherung an!
kann sein, dass ein erstgespräch mit nem anwalt frei ist und die dich zu einem durchstellen?!
ist zumindest bei der HUK so...


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Beitragvon busvwt4 » 18.05.2010, 22:31

geh zur bank, und lass die überweisung rückgängig machen.
ja das geht.........
dann schaut der verkäufer erst mal in die röhre, und wird sich bei dir melden.
gruß marco

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Beitragvon Lui » 19.05.2010, 00:18

Na, so einfach geht das nicht. Die Bank macht sich Strafbar bei einer Überweisung das Geld zurückzuholen. Das geht nur bei Abbuchung.
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Beitragvon Berliner » 19.05.2010, 14:46

Abbuchungen die durch eine Einzugsermächtigung erfolgt sind, lassen sich rückbuchen. Überweisungen die man selber beauftragt hat nicht, da hat Lui definitiv recht.
Zuletzt geändert von Berliner am 19.08.2011, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon El Gordo » 19.05.2010, 16:01

Genau so ist es. Aber schick Ihn doch schon mal eine Mahnung mit einer Frist bis er das Geld überweisen soll.Hatte auch schon mal so einen Fall. Nach der 3. Mahnung kam mein Geld doch noch zwar ohne Mahngebüren aber besser als nichts.

Henry
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Beitragvon Volcano » 19.08.2011, 11:17

Termin setzen und mahnen ist sicher gut. Vor einiger Zeit habe ich einmal meiner Vermieterin einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Hierbei prüft das Gricht nicht die rechtmässigkeit der Forderung sondern stellt lediglich zu. Danach hatte ich Ruck Zuck mein Geld. :-)

Hmm lohnt vielleicht nicht bei 30 Talern, fällt mir gerade auf.
Es gibt wichtigeres im Leben, als in Internetforen rumzuhängen.
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