Eine ABE und ein TÜV-Gutachten haben meine 195-er auch. Das reicht aber nicht aus! Man muss die Räder trotzdem eintragen lassen. Und zwar bei allen Rad-Reifengrößen, die von den im Fahrzeugschein eingetragenen Größen abweichen!
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen"
Ich würde an deiner Stelle lieber beim TÜV nachfragen. Sonst kann es nämlich sein, dass die Betriebserlaubnis für deinen C1 erloschen ist. Somit hättest du auch keinen Versicherungsschutz mehr
