Muss ich mir Sorgen um die Zuverlässigkeit machen?




Hier können sich die neuen Mietglieder vorstellen.

Moderator: Team

Beitragvon Aygo Club » 01.12.2006, 10:05

@ Citruskraft

Eine ABE und ein TÜV-Gutachten haben meine 195-er auch. Das reicht aber nicht aus! Man muss die Räder trotzdem eintragen lassen. Und zwar bei allen Rad-Reifengrößen, die von den im Fahrzeugschein eingetragenen Größen abweichen!

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen" :D

Ich würde an deiner Stelle lieber beim TÜV nachfragen. Sonst kann es nämlich sein, dass die Betriebserlaubnis für deinen C1 erloschen ist. Somit hättest du auch keinen Versicherungsschutz mehr :!: Das ist ne ganz heikle Geschichte. Stell dir vor du verursachst einen Unfall mit Millionenschaden und deine Versicherung sagt "Ihr Auto hatte keine Betriebserlaubnis. Wir müssen nichts leisten."...
Aygo Club
 
Beiträge: 1147
Registriert: 20.03.2006, 10:41

von Anzeige » 01.12.2006, 10:05

Anzeige
 

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 10:13

Was ist aber dann der Unterschied zwischen ABE und TÜV-Gutachten?

Bei uns ist das sowieso anders. Wir müssen ALLES eintragen lassen, was nicht mit dem europäischen Konformitätszertifikat übereinstimmt, aber mit dem entsprechenden Händlerzertifikat zum halben Preis, und erst bei der ersten Pflichtkontrolle nach 3,5 Jahren.
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon Aygo Club » 01.12.2006, 10:21

Was ist aber dann der Unterschied zwischen ABE und TÜV-Gutachten?


Die ABE bezieht sich nur auf die Felge selbst. Also das diese den Vorschriften entspricht. Und das TÜV-Gutachten weist nach, dass die Felge an einem C1 getestet wurde. :wink:
Aygo Club
 
Beiträge: 1147
Registriert: 20.03.2006, 10:41

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 10:30

Das hab' ich aber auch schon anders gelesen :?: :roll: :?:



PS: Sorry für den Link zu 'nem anderen Forum, aber ich selbst kann hier eigendlich nicht mitreden.
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 10:37

Also ich dachte bisher immer:

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis für das angegebene Fahrzeug, d.H. keine Eintragung erforderlich.

TÜV-Gutachten = es funktioniert, aber mit eventuellen Umänderungen oder Kontrolle der Funktionstüchtigkeit, d.H. Eintragung erforderlich.

(Ich bin erstaunlich hartnäckig, obwohl ich keine Ahnung hab'... :oops: 8) :shock: :wink: :lol: )

Aber ich will das hier ein für allemal geklärt wissen!
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 10:58

Und noch 'ne Variante (aus wheelmachine2000):

Was bedeutet frei, ABE, TÜV, fest?

frei TÜV-ABE-Gutachten eintragungsfrei
Die Raeder sind mit aufgeführter Bereifung eintragungsfrei, die ABE muß mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.

ABE TÜV-ABE-Gutachten
Oft eintragungsfrei, die Eintragungsfreiheit bzw. Eintragungspflicht ist der ABE zu entnehmen. Ob die Räder für ihr Fahrzeug eintragungsfrei sind wird immer während des Rückrufes mitgeteilt.

TÜV TÜV-Teilegutachten
Die Räder sind immer eintragungspflichtig beim TÜV oder Dekra. Je nach Bundesland fallen Gebühren insgesamt um ca. 50,- EUR beim TÜV und Zulassungsstelle an.

fest TÜV-Festigkeitsgutachten
Die Räder sind immer eintragungspflichtig beim TÜV oder Dekra.



Muß eine Felge beim TÜV/Dekra eingetragen werden obwohl die Größe bereits im Fahrzeugschein steht?

Falls die Eintragungsfreiheit durch eine ABE des Radherstellers bestätigt wird, können die Räder moniert werden ohne dass Sie beim TÜV oder Dekra vorfahren müssen. Es ist lediglich die ABE mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Wenn für die Räder ein Teilegutachten vorliegt, oder eine ABE auf eine Eintragungspflicht hinweist so sind die Räder beim TÜV vorzuführen, auch wenn die Felgengröße bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon Siw » 01.12.2006, 11:11

also bei mir war es so, das der tüv mensch erst in seinen pc geschaut hat ob wir überhaupt was eintragen müssen, oder ob es schon freigaben gibt! früher standen in den fahrzeugscheinen immer mehrere größen, heute nur noch 1, aber es gibt trotzdem freigaben für mehrere größen die nicht eingetragen werden müssen! also einfach beim tüv fragen, welche größen eintragungsfrei zugelassen sind! :wink:

Durchschnitt von 244 C1 Benziner: 5,31 l/100km gesammt 3.839.824 km und 203.950 l
Benutzeravatar
Siw
 
Beiträge: 1951
Registriert: 02.07.2006, 09:53
Wohnort: Leipzig C1 Advance schwarz 3-trg

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 11:14

Da muss aber doch irgendwie System dahinterstecken...
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon Siw » 01.12.2006, 11:20

Citruskraft hat geschrieben:Da muss aber doch irgendwie System dahinterstecken...


tut es ja. früher standen sagen wir 155er und 175er reifen im fahrzeugschein. heute in den neuen scheinen stehen dann nur noch 155er drin, aber die 175er darf man trotzdem eintragungsfrei fahren, genau wie früher! :wink:

Durchschnitt von 244 C1 Benziner: 5,31 l/100km gesammt 3.839.824 km und 203.950 l
Benutzeravatar
Siw
 
Beiträge: 1951
Registriert: 02.07.2006, 09:53
Wohnort: Leipzig C1 Advance schwarz 3-trg

Beitragvon Citruskraft » 01.12.2006, 11:26

Siw hat geschrieben:
Citruskraft hat geschrieben:Da muss aber doch irgendwie System dahinterstecken...


tut es ja. früher standen sagen wir 155er und 175er reifen im fahrzeugschein. heute in den neuen scheinen stehen dann nur noch 155er drin, aber die 175er darf man trotzdem eintragungsfrei fahren, genau wie früher! :wink:


:roll: ...systematisch unsystematisch also... :roll: ...ja, das macht natürlich Sinn... :wink:
Benutzeravatar
Citruskraft
 
Beiträge: 1050
Registriert: 05.09.2006, 10:18
Wohnort: ------------------------- Citroën C1, 1.0, Râ-Gelb, 3 Türer

Beitragvon C1PR » 01.12.2006, 14:23

Rolf hat geschrieben:Ich freue mich nun selbst auf das Auto und werde damit zunächst bestimmt häufig fahren


Deinem Sohn ne Eisenbahn zu Weihnachten schenken und spielst selber schon seit Wochen auf den Speicher :P
Aber Du gibst es wenigstens zu...

Ein Hallo von mir

Peter
C1PR
 
Beiträge: 20
Registriert: 26.11.2006, 22:58
Wohnort: Bell/Eifel Citroen C1 Style,schwarz,SensoDrive, 5-Türer,Klima

Beitragvon DierkS. » 01.12.2006, 15:34

Citruskraft hat geschrieben:Also ich dachte bisher immer:

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis für das angegebene Fahrzeug, d.H. keine Eintragung erforderlich.

TÜV-Gutachten = es funktioniert, aber mit eventuellen Umänderungen oder Kontrolle der Funktionstüchtigkeit, d.H. Eintragung erforderlich.


:!: So isses!
Wenn es eine ABE für die Felge auf dem C1 gibt, ist keine zusätliche TÜV Eintragung notwendig, außer man hat auf der Felge andere Reifen montiert, wie in der ABE aufgeführt, oder man hat ein Sportfahrwerk verbaut (tiefer gelegt) oder man hat irgendwas anderes an dem Fahrwerk verändert.

Wer aber einen serienmäßigen Aygo, C1, 107 hat und einfach nur ein paar Alus möchte kann sich eine Lösung mit ABE vom Reifenhändler raussuchen lassen und diese dann ohne extra TÜV Eintragung fahren. Großer Vorteil für die mit Leasing, die den Brief nicht zu Hause haben ;) Wobei seit den neuen Papieren hat sich da auch was geändert, wo was eingetragen wird, aber da hab ich noch nicht so die Ahnung von. Ich kenne nur den Brief von meinem Clio und der ist fast voll :mrgreen:
Benutzeravatar
DierkS.
 
Beiträge: 652
Registriert: 24.11.2006, 20:28
Wohnort: Friedberg

Beitragvon Siw » 01.12.2006, 16:28

DierkS. hat geschrieben:Ich kenne nur den Brief von meinem Clio und der ist fast voll :mrgreen:


heute gibts nur noch nen extra schein vom tüv! du braucht kein brief und es wird nix eingetragen! :wink:

Durchschnitt von 244 C1 Benziner: 5,31 l/100km gesammt 3.839.824 km und 203.950 l
Benutzeravatar
Siw
 
Beiträge: 1951
Registriert: 02.07.2006, 09:53
Wohnort: Leipzig C1 Advance schwarz 3-trg

Beitragvon MadMaxII » 01.12.2006, 17:13

DierkS. hat geschrieben:
Citruskraft hat geschrieben:Also ich dachte bisher immer:

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis für das angegebene Fahrzeug, d.H. keine Eintragung erforderlich.

TÜV-Gutachten = es funktioniert, aber mit eventuellen Umänderungen oder Kontrolle der Funktionstüchtigkeit, d.H. Eintragung erforderlich.


:!: So isses!
Wenn es eine ABE für die Felge auf dem C1 gibt, ist keine zusätliche TÜV Eintragung notwendig, außer man hat auf der Felge andere Reifen montiert, wie in der ABE aufgeführt, oder man hat ein Sportfahrwerk verbaut (tiefer gelegt) oder man hat irgendwas anderes an dem Fahrwerk verändert.

Wer aber einen serienmäßigen Aygo, C1, 107 hat und einfach nur ein paar Alus möchte kann sich eine Lösung mit ABE vom Reifenhändler raussuchen lassen und diese dann ohne extra TÜV Eintragung fahren. Großer Vorteil für die mit Leasing, die den Brief nicht zu Hause haben ;) Wobei seit den neuen Papieren hat sich da auch was geändert, wo was eingetragen wird, aber da hab ich noch nicht so die Ahnung von. Ich kenne nur den Brief von meinem Clio und der ist fast voll :mrgreen:



hi,


richtig. ABE=nicht eintragen lassen (umgangssprachlich ausgedrückt, denn im nachhinein wird tatsächlich nix mehr eingetragen. ausser du machst es vor der EZ, so wie bei meinem C1 HDI; sämtliche änderungen stehen bei mir in Zulassungsbescheinigung Teil 1(früher Schein), nicht aber in Teil 2 (früher Brief)). siehe angefügter scan. die leistungssteigerung hingegen wurde nachträglich gemacht und NICHT eingetragen. da hab ich halt den wisch vom TÜV dabei.

aber leicht wird die suche nach alus mit ABE sicher nicht werden. dazu ist die verkaufte stückzahl unseres dreigestirns zu klein. meine Felgen haben auch nur Gutachten, obwohl mein Händler vorher steif und fest behauptete, dass eine ABE dabei ist. :roll:

gruß

Max

Benutzeravatar
MadMaxII
 
Beiträge: 157
Registriert: 26.06.2006, 10:33
Wohnort: Bayerischer Wald, Citroen C1 Style HDi, caldera-schwarz, tiefer, 195/45er auf 15 ", 4-Rohr, F

Beitragvon kessi » 01.12.2006, 19:27

Ich glaube schon das es genug mit ABE gibt... meine hatten eine dabei und Reifengröße darf ich zwischen 155 und 185iger drauf tun... wem das reicht :P
Das Leben wär nur halb so nett, wenn keiner einen Vogel hätt.
kessi
 
Beiträge: 798
Registriert: 24.07.2006, 05:26
Wohnort: KEH Aygo Cool Blau 5T. SGT DZM ALUs

VorherigeNächste


Ähnliche Beiträge


Zurück zu Neue Mitglieder

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron