Cyberexxflixx hat geschrieben:Sollte kein Stempel einer Vertragswerkstatt drin sein und es passiert was, dann hast du keinen Garantieanspruch, außer die Kolanz der ansässigen Toyota Werkstatt ist unendlich groß.
hi,
bist du dir da sicher, dass toyota so verfährt oder ist es nur deine einschätzung?
ich habe vor ein paar monaten eine dementsprechende Email an citroen geschrieben. habe spezifisch in richtung peugeotwerkstatt gefragt, da ich dieser vertraue.
Antwort:
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Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Vertrauen in CITROËN.
Es trifft zu, dass Sie den Garantieanspruch, auch für die
Garantieverlängerung, nicht verlieren, wenn Sie die von uns vorgeschriebenen
Wartungen von einem Peugeot-Partner durchführen lassen. Einzige
Voraussetzung ist, diese Wartung kann z.B. über eine Rechnungskopie
nachgewiesen werden. Die eventuell nötigen Garantiearbeiten müssen jedoch
von einem Citroen-Partner durchgeführt werden, da nur dieser die
Abrechnungsmöglichkeit mit uns hat.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt.
Freundliche Grüße aus Köln
CITROËN DEUTSCHLAND AG
51170 Köln
Telefon 02203/44-775
Telefax 02203/44-655
Manfred Liese
Kundenbetreuer
ich weiss jetzt leider nicht, ob das nur so ist, weil citroen und peugeot beide zum PSA-konzern gehören oder ob man auch ganz woandershin (z.b. zu ner freien werkstätte) fahren könnte. wenn dem so ist, dann liegt der schluss nahe, dass speziell beim C1/107/Aygo auch toyota mit im boot wäre und man somit zu jeder vertretung der drei konzerne fahren könnte und trotzdem die garantie nicht verliert.
gruß
Max