bin froh in ö zu leben,
da darf man eine !stehende! kolonne re/li überholen -wenn platz ist-
aber man darf nicht bei einem überholverbot einen pkw überholen, ein einspuriges fzg jedoch schon.
Moderator: Team
DEFCON hat geschrieben:Ich habe auch nichts gegen Motorradfahrer . Jedoch auf der Straße und besonders im Stau gelten die Verkehrsregeln für alle Teilnehmer und das ohne Ausnahme.
Sprich wenn Stau ist , dann hat der Motorradfahrer gefälligst genauso lange zu warten und sich nach Vorschrift zu verhalten wie die anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn ein Kradfahrer im Stau zwischen den auf Weiterfahrt wartenden Fz.-Schlangen vorfährt, überholt er verbotswidrig (OLG Stuttgart in VerkMitt. 79 Nr. 111; OLG Düsseldorf in VRS 79, 139).
Hält er sich nicht daran dann gibst : Anzeige, Bußgeld, Punkte.
Kleine Anmerkung am Rande![]()
Loki hat geschrieben:Wie man am Ava sieht, ich gehöre auch dazu.
Vernunft => Auto
Spaß => Ninja
Ich bekenne mich schuldig und bin ein böser böser Biker
@heizdüse
das mim licht am tag, haben wir jetzt ein jahr in ö probiert.
rausgekommen ist, dass man einen motorradfahrer, welcher vor einem scheinwerfer des nachfahrenden fahrzeugs fährt, praktisch verschwindet.
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