Anwalt gesucht: Aygo kommt nicht, Händler im Arrestverfahren
24.04.2007, 18:58
Hi!
Habe nach 12 Wochen Wartezeit auf meine schwarze Knutschkugel plötzlich ein offizielles Schreiben vom Finanzamt für Steuerstrafsachen bekommen mit einem Pfändungsbescheid in Höhe des Kaufpreises meines Aygos.
Erstmal dicker Schock, dann Händler angerufen. O-Ton: "Widerrechtliches Arrestverfahren, unsere Rechtsabteilung arbeitet dran, Fahrzeuge kommen wie bestellt, Zahlung an uns.".
Schritt 2: schlau gemacht im Netz: nach Erhalt des Pfändungsbescheids und Absenden der Drittschuldnererklärung (natürlich vorbehaltlich des ordnungsgemäßen Erhalts des Fahrzeuges) an das Finanzamt DARF ich gar nicht mehr an den Händler zahlen, da das Finanzamt sonst völlig legal nochmal bei mir kassieren darf!
Schritt 3: Finanzamt angerufen. O-Ton: "Pfändungsbescheid ist rechtswirksam, es darf nur an uns gezahlt werden. Seitdem wir pfänden, wurde kein Fahrzeug mehr ausgeliefert. Der Händler läßt die Fahrzeuge beim Zwischenhändler im Ausland stehen, damit wir die Fahrzeuge nicht pfänden können."
Kontakt bei der Rechtsschutz. O-Ton: "Wir können nichts für Sie tun, Ihnen ist ja noch kein Schaden entstanden."
Abschließende Frage: WAS TUN?
Bitte nur Feedback vom Anwalt, falls wir einen im Forum haben, das Laienwissen und die Tipps von Jura-Studenten habe ich bereits zu genüge gehört...
Merci, werd's mir als Option definitiv mal offen halten, da so ein Beratungsgespräch beim Winkeladvokaten um die Ecke mal eben 85 Euronen kosten soll...
--> Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, da gewinnen die anderen...
also du hast den Aygo bestellt, aber noch nicht abgeholt und bezahlt?
Dann würde ich auch nur eine Zahlung leisten, wenn du den Wagen beim Händler abholen würdest.
Dies ist aber eher unwahrscheinlich, der lt. FA überhaupt keine Auslieferungen mehr stattfinden!
Auf keinen Fall Vorkasse leisten!
Warte ab, wie der Händler reagiert! und hole dir auf jeden Fall juristischen Rat!
Wohnort: Berlin --- Aygo seit 2006, seit 03/18 Aygo x-shift x-play touch x-smart
25.04.2007, 07:00
Für ADAC Mitglieder ist eine Beratung beim Fachanwalt pro Jahr kostenlos. Habe ich schon einmal in Anspruch genommen. Auf den Internetseiten des ADAC sind die Anwälte aufgelistet. Anrufen Termin geben lassen, geht wirklich total unbürokratisch.
Wenn das Finanzamt Geld haben will, sind die recht rabiat, also absolute Vorsicht walten lassen. Keinesfalls das Geld an den Händler zahlen, solange die Sache nicht geklärt ist. Dem Händler sollte man eine Frist zur Lieferung setzen, dann eine Nachfrist und wenn er nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten. Im Vertrag müßte drinstehen, wie lange man Lieferverzögerungen akzeptieren muß. Kaufvertrag und Brief vom Finanzamt zum Anwalt mitnehmen.