Nebelscheinwerfer mit LED Dioden...




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Nebelscheinwerfer mit LED Dioden...

Beitragvon Cyberexxflixx » 11.04.2007, 06:09

Hi,

ich habe kein passendes Thema gefunden, deswegen mach ich mal ein neues auf. Und zwar habe ich beim surfen das hier gefunden:

http://www.cibie-tuning.com/technologie.aspx?id=3.aspx

Bild


Ist das in Deutschland erlaubt, einfach so auszuwechseln, den Nebelscheinwerfer, gegen LED´s?

Und hat es schon einer mal gekauft?

Und noch eine dritte Frage... gehe ich dann richtig in der Annahme, dass wenn man dieses Tagfahrlicht anbaut, man keine Nebelscheinwerfer mehr hat? Also die LED´s nicht als Nebelscheinwerfer ausgelegt sind?



Gruß
Daniel
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Beitragvon Latschen » 11.04.2007, 15:20

Sry, ich bin der französischwen Sprache nicht mächtig. :-(
Daher kann ich ncihts zu den LED´s sagen. Normalerweise müsste das ja auf der Page beschrieben sein.
Was ich mir aber vorstellen könne ist, dass dich die Rennleitung ständig anhalten wird und versuchen wird dir Geld abzuknöpfen weil du mit "Nebelscheinwerfer" fährst. Musste bestimmt son beleg haben um zu beweisen das es Tagfahrlicht ist.
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Beitragvon Cyberexxflixx » 11.04.2007, 17:55

Das habe ich mir auch schon gedacht.... da lasse ich es lieber sein.

Weil die meisten Polizisten sind echt extrem behämmert bei uns.... auf einen guten Polizisten kommen bei uns mindestens 10 schlechte....

=(
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Beitragvon Latschen » 11.04.2007, 21:31

Ich wurde deswegen angehalten und durfte zahlen. Die begründung war das ich mit "Kampflicht" gefahren bin (Standlicht + Nebelscheinwerfer) und da bei uns in Rheine am "C"arfreitag damals illigale rennen stattgefunden haben und ich ja angeblich ein Tunerauto habe musste ich zahlen. Tunerauto deshalb weil ich einen Spoiler drauf habe. Sonst nichts.

Blödes grünes Gemüse überall...
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Beitragvon Fred » 11.04.2007, 21:58

Das hat gar nichts mit Tunerauto, Spoiler oder "blödem grünen Gemüse" zu tun, sondern mit der Missachtung der Straßenverkehrsordnung. In der Fahrschule wird eigentlich gelehrt, wann die Nebelschweinwerfer einzuschalten sind:

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. [...]«.

Ich komme aus Steinfurt (ca. 18 km bis Rheine) und hier hat es am Freitag nicht geschneit oder stark geregnet. Nebel war auch keiner da. ;)
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Beitragvon Cyberexxflixx » 12.04.2007, 07:20

Na ... wenn ich die LED Dinger einbaue... dann ist es ja ein Tagfahrlicht... denn die haben ja auch die Lichtstreuung, wie ein Tagfahrlicht.

Es sind dann keine Nebelscheinwerfer mehr.

Kapieren das Polizisten im Alltag?
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Beitragvon MR24V » 12.04.2007, 08:16

Wo ist denn die Typengenehmigung für das Tagfahrlicht? Etwa nicht vorhanden? Dann ist das "grüne Gemüse" wohl doch nicht so blöd. Ich hab es schon erlebt, dass Fahrzeug mit illegalen Umbauten - und nichts anderes ist das - sofort auf der Stelle stillgelegt wurden. Die Blödheit liegt hier eindeutig beim Fahrer.
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Beitragvon deuce » 12.04.2007, 08:51

Latschen hat geschrieben:Ich wurde deswegen angehalten und durfte zahlen. Die begründung war das ich mit "Kampflicht" gefahren bin (Standlicht + Nebelscheinwerfer) und da bei uns in Rheine am "C"arfreitag damals illigale rennen stattgefunden haben und ich ja angeblich ein Tunerauto habe musste ich zahlen. Tunerauto deshalb weil ich einen Spoiler drauf habe. Sonst nichts.


Blödes grünes Gemüse überall...


Kenne ich irgendwie noch aus Osnabrück, da hat's wegen Straßenrennen auch öfters mal Platzverweise gegeben - Begründung: das Fahren eines szenetypischen Fahrzeugs ;)
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Beitragvon Fred » 12.04.2007, 08:54

Cyberexxflixx hat geschrieben:Na ... wenn ich die LED Dinger einbaue... dann ist es ja ein Tagfahrlicht... denn die haben ja auch die Lichtstreuung, wie ein Tagfahrlicht.
Es sind dann keine Nebelscheinwerfer mehr.
Kapieren das Polizisten im Alltag?



Die kapieren das, wenn Deine LEDs als Tagfahrlicht eingetragen sind, bzw eine ABE vorliegt.
Es kann nicht jeder Autobesitzer seine eigene Lichtkreation entwerfen.
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Beitragvon Fred » 12.04.2007, 08:58

deuce hat geschrieben:Kenne ich irgendwie noch aus Osnabrück, da hat's wegen Straßenrennen auch öfters mal Platzverweise gegeben - Begründung: das Fahren eines szenetypischen Fahrzeugs ;)


Richtig so. Wer Rennen fahren will, soll mal auf der Rennstrecke zeigen, was in ihm steckt, das hat auf öffentlichen Straßen nichts verloren.
Szenetypisches Fahrzeug wäre auch ein Trabbi gewesen, wenn er zur falschen Zeit am falschen Ort gestanden hätte.
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Beitragvon Cyberexxflixx » 12.04.2007, 09:36

Alles klar... ich versuche mal meine französisch Kentnisse aufzuwecken... weil ich find die geil....

Hoffe ich krieg raus ob die ne ABE mitliefern... oder wo man die Dinger überhaupt günstig beziehen kann. =)
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Beitragvon Citruskraft » 12.04.2007, 09:44

Cyberexxflixx hat geschrieben:Alles klar... ich versuche mal meine französisch Kentnisse aufzuwecken... weil ich find die geil....

Hoffe ich krieg raus ob die ne ABE mitliefern... oder wo man die Dinger überhaupt günstig beziehen kann. =)

Die Lampen entsprechen der europäischen Vorschrift: R87 : RL E2 0005072

Sowas wie ABE gibt's eh nur in Deutschland... ABE, DIN, etc. sind im Europa von heute eigentlich überflüssig... ausser sie sind auf europäischem Niveau abgesegnet... :roll:
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Beitragvon Hardtoexplain » 12.04.2007, 10:29

Ich hab es mal mit meinem bescheidenen Französisch Kenntnissen versucht zu übersetzen:

Warum Tagesfahrlicht? (nicht Nebelscheinwerfer)

Er schreibt dann, dass Studien bewiesen hätten, dass Tagesfahrlicht die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erheblich reduziere. Er will das damit belegen, dass seit dem Motorradfahrer Tagesfahrlicht hätten 21 % weniger Unfälle mit Fußgängern passiert wären. Deshalb wäre es nur sinnvoll, wenn zukünftig auch andere Verkehrsteilnehmer mit Tagesfahrlicht fahren würden.

Einige Länder hätten bereits ein Tagesfahrlicht Vorschrift, wie zum Beispiel Italien, Slowenien und Skandinavien. Andere Länder, wie beispielsweise Deutschland, würden es empfehlen, hätten aber keine Vorschrift.

Es gibt zwei Arten Tagesfahrlicht anzubringen: Entweder im Abblendlicht integrieren oder zwei seperate Lampen. Valeo von Cibié, sind zwei Lampen, die er empfehlen würde, weil sie erstens das "Règlement 87" erfüllen und zweitens gut einzubauen sind.

Dann listet er die Vorteile des Cibié Produktes auf:

Wollt ihr die auch noch haben?
+ COOL - Ausstattung; 5 trg; rauchgrau; Durchschnittsverbrauch: 5,3l +
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Beitragvon Cyberexxflixx » 12.04.2007, 12:11

Vorteile weis ich selber... aber danke für deine Übersetzung... so langsam kapier ich also was die überhaupt wie wollen.


Da brauche ich also diese LED Tagfahrlichter von Cibie und baue die anstatt meiner Nebelscheinwerfer dran.

Und die muss ich dann beim TÜV in meinen Schein eintragen lassen, falls die Polizei mich anhält.

So.... kapiert.

Nebelscheintwerfer habe ich dann keine mehr, aber dafür Tagfahrlicht.... ok.


Jetzt brauch ich nen Deutschen Händler bei dem ich die Dinger kaufen kann, oder gibts sowas nur auf Tuner Messen?
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Beitragvon Citruskraft » 12.04.2007, 12:35

Cyberexxflixx hat geschrieben:Vorteile weis ich selber... aber danke für deine Übersetzung... so langsam kapier ich also was die überhaupt wie wollen.


Da brauche ich also diese LED Tagfahrlichter von Cibie und baue die anstatt meiner Nebelscheinwerfer dran.

Und die muss ich dann beim TÜV in meinen Schein eintragen lassen, falls die Polizei mich anhält.

So.... kapiert.

Nebelscheintwerfer habe ich dann keine mehr, aber dafür Tagfahrlicht.... ok.


Jetzt brauch ich nen Deutschen Händler bei dem ich die Dinger kaufen kann, oder gibts sowas nur auf Tuner Messen?

Da Cibié zum Valeo Konzern gehört, und dieser ein offizieller Zulieferer sowohl von Toyota, als auch von PSA ist, könnte ich mir vorstellen, dass man die Lampen bei Toyota respektive bei PSA bestellen kann... :roll:
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