Nebelscheinwerfer mit LED Dioden...




Heiligs Blechle - auch Karosserie genannt.

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Beitragvon Latschen » 12.04.2007, 16:14

deuce hat geschrieben:Kenne ich irgendwie noch aus Osnabrück, da hat's wegen Straßenrennen auch öfters mal Platzverweise gegeben - Begründung: das Fahren eines szenetypischen Fahrzeugs ;)


Ja ich fand es lächerlich, nur weil ich ein Spoiler drauf hab muss ich nicht gleich nen Tunerauto haben. Aber naja... :-D

Fred hat geschrieben:Die kapieren das, wenn Deine LEDs als Tagfahrlicht eingetragen sind, bzw eine ABE vorliegt.
Es kann nicht jeder Autobesitzer seine eigene Lichtkreation entwerfen.


Mag ja sein das die das kapieren, aber in Deutschland hat die Polizei die letzten Gewallt über dein Fahrzeug! Du kannst dir noch so viele Sachen eintragen lassen, wenn es einem Polizisten nicht passt das das Tageslichtlampen sind dann kann er dir auch das Weiterfharen verbieten. Genauso gut mit Alupedale. Die werden auch eingetragen. Wenn die das sehen und meinen das geht so nicht dann geht das nicht. Entweder schraubste die Teile vor Ort ab oder du kannst deine Karre abschleppen lassen. Ist einfach so. Alles schon erlebt! Das ist Deutschland! Eintragen ist somit keine 100%ige Erlaubnis!

Zumal, wenn du mit diesen Tageslichtern (die an der Stelle von nebelscheinwefern sind) fährst und du noch Standlicht dazu an hast, muss ja sonst gehen die Teile nicht an (oder du machst das Licht ganz an), dann ist es trotzdem ein "Szenetypisches" Zeichen und sie können dir auch was. Weil diese Kombination halt als "Kampflicht" bzw. Rennaufforderung gillt.

Hin oder her, wenn die Grünen dich net mögen dann kriegen die dich drann egal ob Tagesfahrlich oder net udn egal ob es mit ABE oder ob alles schön eingetragen ist.
Leute, die sagen, man soll sich nicht über Kleinigkeiten aufregen, haben mit Sicherheit noch nie eine Mücke im Schlafzimmer gehabt!
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Beitragvon Fred » 12.04.2007, 17:55

Latschen hat geschrieben:Hin oder her, wenn die Grünen dich net mögen dann kriegen die dich drann egal ob Tagesfahrlich oder net udn egal ob es mit ABE oder ob alles schön eingetragen ist.


Sicher.
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Beitragvon Chaliel » 13.04.2007, 14:25

These are NO foglights, but "Daylights" Cibié has developed these lights especialy for countries where the law obliges you to have your lights on during daytime. (Sweden, Italy)
These DAYlights are only 12Watt, so they do not consume much.
They are directed to be seen and are not very useful for the driver to see.
CITROËN 2CV, Ami 8 break, C1
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Beitragvon Nordjoe » 14.04.2007, 10:20

Hallo,

für die, die etwas englisch können gibt es einen Button, der die englisch-sprachige Version aufruft.

Tagfahrlicht hat eigene Regeln, diese Lampen werden nur alleine nach vorne geschaltet, jegliche andere Lampen (Blinker ausgenommen) bleiben dann aus, auch haben sie eine max. Ausbeute an Lichtstärke. Mit dem Anschalten des normalen Lchtes müssen die Tagleuchten erlöschen. Natürlich müssen diese Lampen zulässig sein, nicht alle LED sind zugelassen, die hier angeboten werden, also sollte man drauf achten, das es eine ABE dafür gibt, um eben die Polizei nicht zu subventionieren.

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Beitragvon labbi » 14.04.2007, 14:31

Auf den Internetseite von Hella gibt es viel Info zu diesem Thema.
Ich weiß aber aus einem anderen Autoforum, in dem es letztens auch um Tagfahrlicht in LED Technik ging, die Abstrahlfläche der TFL min. 40 cm² betragen sollen. In einem großen Auktionshaus gibt ganz kleine feine LED TFL angeblich mit Zulassung.
Greetz
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