Wurde dir / euch denn ein verbindlicher Lieferertermin gesetzt? Wenn Ja solltest du / ihr dem Händler eine letzte Lieferfrist von ca. 14 Tagen setzen und bei fruchtlosem Ablauf vom Kauf zurücktreten.
Ist euch hingegen kein verbindlicher Liefertermin genannt worden (unverbindicher Liefertermin) so könntet Ihr dem Händler eine Frist (wieder ca. 14 Tage setzen) nach deren Ablauf der Händler in Verzug gerät. Sobald dies der Fall sein sollte müsstet Ihr dem Händler nochmals eine Frist setzen (wieder ca. 14 Tage) nach deren Ablauf ihr vom Kauf zurücktreten könnt.
Ohne Gewähr - keine Rechtsberatung.
Viele Grüße,
Ceradon

