Hi,
die einzige legale Anschlußmöglichkeit für eine solche Beleuchtung ist über den Türkontakt an deiner B-Säule.
Ansonsten kannst du die Kabel für die Mittelkonsolenbeleuchtung anzapfen. Dann leuchtet die Lampe jedesmal, wenn du das Fahrzeuglicht an hast.
Aber nochmal: Ist nicht erlaubt und würde ich auch nicht beim TÜV so vorfahren.
Ich hatte bei meinem Beetlt Fußraumbeleuchtung. Ging aber nur über den Tükontakt. Gilt dann als Ein- bzw Ausstiegshilfe ...
Das selbe kannst du auch mit einer Unterbodenbeleuchtung machen ...
Da muss ich dir leider wiedersprechen,
nach der stvzo ist es erlaubt eine Fußraumbeleuchtung, egal welcher Farbe, auch während der Fahrt zu betreiben, wen dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeuges für andere Verkehrsteilnehmer nicht verändert wird.
Soll heissen: Solange das Licht nicht nach Außen dringt und andere Leute irritiert, ist es legal.
Anders ist es bei der Unterbodenbeleuchtund. Die ist Grundsetzlich verboten.
Einzige Ausnahme ist eine UBB die mit dem Innenlicht an und aus geht und beim schließen der Tür, von Außen nicht mehr sichtbar ist. Also z.B. im Türrahmen verschwindet.
Hoffe ich kann mit meiner Antwort dazu beitragen, dass dieses Gerücht von wegen Fußraumbeleuchtung = Ilegal/Verboten endlich mal aus der Welt ist.
Gruß Jack
Zuletzt geändert von jackf am 18.11.2009, 18:15, insgesamt 2-mal geändert.