Um mal mit dem Momentan im Netz wieder aufkommenden Irrtum aufzuräumen, das Fußraumbeleuchtungen nur erlaubt sind, wen sie mit dem Innenlicht an und aus geht, hier mal ne Info von mir.
Nach der stvzo ist es erlaubt eine Fußraumbeleuchtung, egal welcher Farbe, auch während der Fahrt zu betreiben, wen dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeuges für andere Verkehrsteilnehmer nicht verändert wird.
Soll heissen: Solange das Licht nicht nach Außen dringt und andere Leute irritiert, ist es legal.
Anders ist es bei der Unterbodenbeleuchtund. Die ist Grundsetzlich verboten.
Einzige Ausnahme ist eine UBB die mit dem Innenlicht an und aus geht und beim schließen der Tür, von Außen nicht mehr sichtbar ist. Also z.B. im Türrahmen verschwindet.
Hoffe ich kann mit meinem Post dazu beitragen, dass dieses Gerücht von wegen Fußraumbeleuchtung = Ilegal/Verboten endlich mal aus der Welt ist.
Gruß Jack
