Blitzerwarner




Tips und Tricks für den Innenraum.

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Blitzerwarner

Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 10:10

Hey ihr lieben.
Hier mal ne Frage, die nicht nur für Aygo fahrer interessant sein dürfte.
Es sind hier ja bestimmt schon einige von euch geblitzt worden.

Es gibt doch so tolle Blitzerwarner, die man angeblich nicht benutzen darf.

WO bekommt man sowas her?
WAS kostet sowas?
LEGAL, ILLEGAL?

WIE funktionierts?

Stürze mich mal selbst ins Gewühl, wenn ich was finde klär ich euch natürlich auf, nette zusammenarbeit
Bass ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Bass :-) *muhahahaha* i am an Bass Fanatic

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Beitragvon Aygo*cool » 02.11.2006, 10:22

Hier mal was allgemeines:

Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswiedrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden.
Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04)

kurz gefasst:

- illegal
- Finger weg
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 10:28

Hier ein Auzug aus einem Forum zum Verkehrsrecht

"Radarwarngeräte im Strafrecht

... Die Gerichte sind bislang der Auffassung, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts nicht den Straftatbestand des § 95 Telekommunikationsgesetz erfüllt und somit der Betrieb nicht strafbar ist. Dies wird im wesentlichen damit begründet, dass bei Radarwarngeräten kein "Abhören" erfolgt, was aber erforderlich ist, um die Strafbarkeit nach § 95 Telekommunikationsgesetz zu begründen. Der Betrieb eines Radarwarngeräts ist in Deutschland nach der von der Rechtsprechung bislang vertretenen Ansicht also nicht strafbar."

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ner_02.php

ABER


"Radarwarngeräte im Polizei- und Ordnungsrecht

Bei der polizei- und ordnungsrechtlichen Betrachtung des Einsatzes von Radarwarngeräten wird insbesondere die Frage diskutiert, ob die Ordnungsbehörden berechtigt sind, Radarwarngeräte, die sie etwa in Fahrzeugen installiert vorfinden, sicherzustellen. Nach den Polizeigesetzen der Bundesländer dürfen Sachen sichergestellt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt insbesondere dann vor, wenn eine Gefahr für staatliche Einrichtungen droht oder wenn der Verstoß gegen Rechtsvorschriften zu befürchten ist.....

Nachdem unter der Geltung des Telekommunikationsgesetzes keine Strafbarkeit des Betriebs von Radarwarngeräten mehr gegeben ist, muß geprüft werden, ob eine sonstige Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, die eine Sicherstellung von Radarwarngeräten durch die Polizei rechtfertigt. Die Gerichte gehen davon aus, dass die Polizei berechtigt ist, Radarwarngeräte sicherzustellen. Dies war bereits einhellige Rechtsprechung bevor der neue Bußgeldtatbestand des § 23 Absatz 1 b StVO per 14.12.2001 eingeführt wurde, wonach es ausdrücklich untersagt ist, Radarwarngeräte zu betreiben.

In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen. Die Gerichte billigen diese Praxis. Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldtatbestands des § 23 Absatz 1 b StVO per 14.12.2001 bedarf es keines gesteigerten Begründungsaufwands mehr. Zur Begründung führten die Gerichte auch schon früher an, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrspolizei und der sonstigen Ordnungsbehörden durch den Einsatz von Radarwarngeräten beeinträchtigt werde. Derjenige, der ein Radarwarngerät einsetzt, könne regelmäßig und ungestraft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und sich damit faktisch der rechtlichen Überwachung entziehen. Durch den Einsatz von Radarwarngeräten wird nach Ansicht der Verwaltungsgerichte der Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gefährdet, mit der Folge, dass die Polizei Radarwarngeräte sicherstellen darf. Der Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts kein strafbares, sondern "nur" ein ordnungswidriges Verhalten darstellt.


Soviel mal dazu, zu dem tollen Recht, das hier ein jeder hat :-)


*Übrigens* ich will immernoch Aygo fahrn
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Beitragvon oggy » 02.11.2006, 10:49

rein hypothetisch:

da sich zB beim TTGo500 der SD-Slot in der Front des Gerätes befindet, könnte man eine Ersatzkarte ohne OVI/POI dabeihaben und gegebenfalls fix austauschen.
Auris

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Prius
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 10:59

Jepp....
ist aber auch verboten.
Im ersten moment aber keinesfalls so auffällig :-)
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Beitragvon aygoist » 02.11.2006, 11:30

das beste mittel gegen blitzer:


ANGEMESSEN FAHREN! :D
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 11:50

Mit Sicherheit,
Aber hin und wieder vergisst man das ja mal ;-)
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Beitragvon aygoist » 02.11.2006, 12:39

dann kostet es 15-35.-

und bis sich mal so ein blitzerwarner lohnt musst du das schon sehr oft vergessen, da stellt sich dann eher die frage ob es besser wäre wenn du gar nicht auto fährst ;-)



zum thema blitzerwarner:

ein arbeitskollege hatte angeblich den besten drin, hat nen 4stelligen betrag dafür hingelegt.
nur wirklich toll war das teil nicht, weil es ständig alarm geschlagen hat, d.h. er hat sich jedesmal total erschrocken, hat irgendwelche panischen bremsmanöver hingelegt und so noch fast nen unfall verursacht.

100% verlassen kannste dich auf die teile auch nicht, so wie bei ihm passiert, dachte er hätte ne freikarte zum rasen, dann hat es doch mal geblitzt. aber dann wurde das so richtig teuer + lappen weg.

und mal abgesehen was passiert wenn sie dich mit so einem teil erwischen, bzw. nach einem unfall feststellen dass du es verbaut hast.
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 12:53

Stimmt,
jetzt wo du es so sagst.
Wenn das teil für den vierstelligen Betrag schon nix taugt, dann kann man den Rest ja wohl auch vergessen.

Naja, da ist die beste Methode wirklich, langsam fahren, oder sich beim schnell fahren nciht erwischen lassen :-)

Bzw. da fahren wo es erlaubt ist.


P.S.: Überlegt mal grade, ob ihr nicht Lust habt ne runde auf dem Nürburgring mit euren Aygos zu drehen :-) Also ich würds tun, aber alleine
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Beitragvon aygoist » 02.11.2006, 12:58

ja richtig, ist wie mit dem abschreiben in der schule, ist alles erlaubt solange man sich nicht erwischen lässt. ;-)


das mit dem radarwarner hört sich natürlich immer klasse an, aber in der realität nervt das teil mehr als es bringt.


mitm aygo aufn ring? aber nur wenn wir ein 24h forumsrennen machen ^^


aber mitm aygo ist das langweilig, da kommst gar nicht auf die geschwindigkeit wo man dort angst bekommen würde ;-)
ich empfehle dir die supra-droge
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Beitragvon knetsch » 02.11.2006, 14:23

Hmmm ... TomTom macht das ja ganz gut mit den fest installierten. Den stellt man dann so ein dass er muht und sonst nix, dann fällt der gar nicht auf.

Für die mobilen ... hier in Luxemburg werden eigentlich nur die neueren mit LOW Lasermessung genutzt. Die kann kein Radarwarner entdecken...

Viele Grüsse,
Pascal
Heute ein Aygo - Morgen einen Corsa OPC
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Beitragvon cdet » 02.11.2006, 14:35

So sehe ich das auch. Für die festen Starenkästen ist das ne feine Sache,
ein Freibrief fürs Rasen ist der Warner nicht.

Zum Rechtlichen: da soll mir mal einer nachweisen,
daß mein POI-Warner mich vor Blitzen warnt.
Der zeigt natürlich nur Storchennester, Krötenwanderungen und 100-jährige Eichen an. Das ist sicher nicht verboten.
Und da die Datenbank ausschließlich aus (codierten) GPS-Koordinaten besteht, müßten die Herren in Grün schon einsteigen und bis zum nächsten Storchenkasten ähm Starennest mitfahren, um die Funktion zu testen, und dazu lade ich sie garantiert nicht ein.
Also wieder mal eine absolut sinnfreie Verordnung, die ich mit ganz ruhigem Gewissen ignoriere...

Christian

PS: Übrigens fahre ich durchaus ruhiger und mit mehr Abstand, seitdem ich hin und wieder freundlich (meist vor Brücken) auf das Einhalten des Mindestabstands hingewiesen werde.

PS2: die "echten" Radarwarner sind natürlich leichter zu identifizieren, taugen eh nichts und können meinethalben verboten werden. ... ach sind sie ja schon... :lol:
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 16:02

aygoist hat geschrieben:
mitm aygo aufn ring? aber nur wenn wir ein 24h forumsrennen machen ^^



Zum Bleistift.
Es geht ja auch Hauptsächlich darum, die Kiste mal einfach so zu fahren, wie man(n) es sonst nicht darf/kann.
Ne Runde um die Ecke driften etc.
Außerdem der Gemeinschaftssinn?
Hoffe das ich bald meinen Aygo haben kann (immernoch auf den Bund wartet)

Dann bekommen wir bestimmt rabatt, und vor allem, tolles Material für ein Forumsvideo (WERBUNG)
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Beitragvon aygoist » 02.11.2006, 17:15

sickaygofreak hat geschrieben:
Es geht ja auch Hauptsächlich darum, die Kiste mal einfach so zu fahren, wie man(n) es sonst nicht darf/kann.
Ne Runde um die Ecke driften etc.



du gehörst wohl auch zu den playstation kindern oder?

mit dem aygo wirst du auf dem ring total verloren sein weil er einfach viel zu schwach ist, wenn du wirklich fahren willst, geh in die alpen oder auf ne go-kartbahn, aber nicht mit so einem rasenmäher aufn ring.

um die ecke driften? mit der supra kann man driften weil sie heckantrieb und power hat.
mit dem aygo geht das nur wenn du übern grenzbereich hinaus gehst, aber das will ich erstmal sehen wie dein gesicht im instabilen zustand aussieht ;-)

und komm mir jetzt nicht mit irgendeinem handbremsenziehgelaber, das ist kein driften, sondern toll sein für anfänger, oder willst du bei 140km/h nen e-brake machen? ;)


rabatt, frag mal an :D ich kenn die antwort ;) vor allem kostet für uns der ring mehr als dein auto wert ist:D:D
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Beitragvon sickaygofreak » 02.11.2006, 17:22

Go Kart?
Also, schon klar, dass das mit ner Heckschleuder alle mal besser geht, aber ausprobieren.....

Klar, mit 68Ps ist nicht viel drin mit reißer machen, aber ich denke nach so ner Runde wirklich die Karre mal fordern, weiß man, was sie so extrem aushält.

*lol* Mit Handbremse ist ja wohl nix, will ja nicht, dass die Karre einfach stehenbleibt.

P.S.: Auch wenns jetzt blöd klingt, aber blöd würd ich im instabilen Zustand nicht gucken, eher total glücklich, weil dann mach Autofahren Spaß, frei nach dem Motto: No Risk No Fun.

Wie ists denn mit Rabatt, wenn du die Antwort kennst?
Ich glaub ne Runde kostet so um die 50€ hat mal zumindest en Bekannter gemeint der dort war, was jetzt dran ist weiß ich nicht.

;-) Aber kannst mich auch gerne mit der Supra fahren lassen, ich bezahl den Ring, du den Sprit, K?

Grüßchen
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