von myspezies8472 » 13.10.2007, 11:40
Allgemeine Betriebs Erlaubnis - ABE:
Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
Wichtig: In der ABE ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das Teil genehmigt ist. Wird das Teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Zusammenfassend läßt festhalten, das sich mit der ABE die Optik der Felge zu verändern, nicht aber Durchmesser, Breite, Einpreßtiefe und Reifenbreite.
Ist die Felge für ein Auto zugelassen ist es ok, ist es aber eine Universellfelge dann musst du sie eintragen lassen, wie du es schon beschrieben hast! ABE beduetet, dass ein bestimmtest Teil für ein Fahrzeug bei richtiger Montage zugelassen ist und nicht eingetragen werden muss. Möchtest du dieses Teil aber trotz ABE für ein Fahrzeug A bei einem Fahrzeug B anbauen musst du zum TÜV.
Kann man aber alles Nachlesen oder ruft bei TÜV und DEKRA an!
Die DEKRA macht aber/darf nur Eintragungen machen bei Teilen die eingetragen werden müssen, aber nur bei welchen wo ein Gutachten dabei ist! Für Einzelabnahmen nur beim TÜV.
Gruß myspezies8472