der nette herr vom gtü hat folgendes gesagt:
siehe gutachten.. hat freundlich gelächelt und gemeint:
die vom tüv haben zum glück nicht mehr das monopol im saarland
übrigens, hätt ich gelesen, hätt ichs wissen können... aber man liest ja erst mal den teil, der sich mit nötigen anpassungen befasst....
zitat gutachten:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.