von muelldi » 07.05.2008, 06:36
Hi,
wichtig dabei ist nur die ET.
Ich habe 16x7 ET35 drauf. Natürlich mit 195/40 R16.
Beim TÜV, DEKRA, KÜS, usw. wird ja eine "Einfederprobe gemacht". Sollten deine Räder bei dieser Probe freigängig sein, dann hast du auch keine Probleme mit einer "vernünftigen" (30 oder 35 mm) Tieferlegung.
Du behälst ja die orginal Federwegsbegrenzer. Die Karosserie kommt ja dadurch nur tiefer, der Federweg wird ja weiterhin an der selben "Stelle" gestoppt.
TÜVler, die bei der Felgeneintragung alles für I.O. halten und dann nach der Tieferlegung eine Bördelung verlangen wollen entweder nur an euer Geld, oder sie sind übervorsichtig ...
Wenn du den orginal Federwegsbegrenzer behälst, kann nichts passieren.
Aber nicht vergessen:
Je größer die ET, desto weiter wandert die Felge nach aussen und damit näher an den Radkasten heran ...
Also, mit einer ET 35 kann und wird nie etwas passieren ...
Viele Grüße aus Ahorn bei Coburg
Dirk, Nadine und Nils
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