EDIT vorweg ... hab den Titel geändert um mehr anzusprechen ...
es handelt sich hier also um ein Teilegutachten und nicht wie im folgenden
Originaltext erwähnt eine ABE ...
hab vom Händler zu den Rädern nur die ABE bekommen ... kein
TÜV-Prüfprotokoll und keine Eintragung in die Papiere.
Auf meine Nachfrage meinte er "ne die ABE reicht".
Hm jetzt steht in der ABE aber ganz dick gleich am Anfang drin, dass das
Fahrzeug vom TÜV abgenommen werden muss und man dann das TÜV
Formblatt zusätzlich mitführen muss, es sei denn die Räder wurden
in die Papiere eingetragen .... was sie ja nicht wurden.
Ausserdem steht drin, dass diverse Fälze umgelegt werden müssen beim
C1 ...
Schaut mal bitte ins Gutachten rein und sagt mir wie ihr das seht ... achtet
auf den grossen Hinweis oben aund auf die Vorschriften beim C1
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Grüsse und mal sehen was ihr meinte ... Andy
