Noch eine Frage.
Ich habe den C1 mit 6000 km vom Vertragshändler gekauft.
Der gehörte zuvor einer Frau vorübergehend, weil die die Abwrackprämie sichern wollten und der Wagen den sie wollte erst danach geliefert wurde.
Also ich bin Zweitbesitzer, habe aber beim Vertragshändler gekauft.
Im Betriebshandbuch steht aber noch die Frau als Besitzer drin.
Gilt für mich als Zweitbesitzer dann überhaupt die Produkthaftung gegnüber dem Händler ?
Gruß
Leonardo

