Garantieverlust wenn man Blechschaden woanders rep. lässt?




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Garantieverlust wenn man Blechschaden woanders rep. lässt?

Beitragvon andyr62 » 02.11.2009, 12:50

Hallo Forum,

bevor ich meine Fragen stelle, möchte ich mich kurz mal vorstellen.
Ich heiße Andreas und eigentlich fährt meine Frau den C1. Wir haben
den Kleinen jetzt seit ca. 5 Monaten. Ich habe hier auch schon einiges
gelesen (Radioeinbau), wirklich ein informatives Forum.

Nun haben wir ein kleines Problem. Meine Frau hat beim Ausparken
leider eine Mauer übersehen :( Das Geräusch war fürchterlich.
Jedenfalls sind der Kotflügel und die Tür kaputt. Schaden ca. 2000€

Da sie eine Vollkaskoversicherung hat, haben wir mit den 300€ SB
gerechnet und gut.

Leider haben wir im Versicherungsvertrag eine Klausel, daß
wir die Reparaturen bei einer Werkstatt machen lassen, die einen
Vertrag mit unserer Versicherung hat.

Der Citröenhändler, der sich den Schaden angesehen hat meinte
aber daß wir die Garantie verlieren, wenn wir den Schaden nicht
von Citröen beheben lassen.

Was nu? Hat vielleicht jemand ein ähnliches Problem gehabt?
Stimmt die Aussage des Händlers? Könnte mir nur vorstellen,
daß Citröen auf die reparierten Stellen keine Garantie gibt.
Aber auf den Rest des Wagens?

Ich erwarte hier keine rechtlich verbindliche Antworten, sondern
nur Tipps oder Anregungen. Wenn das Thema in einen anderen Bereich
gehört, kann es ja auch verschoben werden.

Vielen Dank schonmal.
Viele Grüße
Andreas
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von Anzeige » 02.11.2009, 12:50

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Beitragvon DierkS. » 02.11.2009, 12:55

Bin kein Anwalt oder ähnliches, daher Laienaussagen:

Aber, Citroen kann euch wenn überhaupt die Garantie bei den ersten Blechteilen verweigen und dass ist dann auch nur die Rostgarantie. Ansonsten, wenn ihr es ordentlich machen lasst, wird es den meisten nichtmal auffallen.

Generell gibt es alle möglichen Urteile zum Thema Garantie und Fachwerksatt. Ich meine ein aktuelles Urteil hat nochmal bestätigt, das ein Hersteller dir die Garantie nicht verweigern darf, solang alle Inspektionen in einer Fachwerkstatt nach entsprechenden Kriterien gemacht wurden. Egal ob diese Werkstatt nun ein Händler oder oder eine Freie Werkstatt o.ä.
Beim Blech wird es dann aus meiner Sicht ähnlich aussehen.

Im Zweifelsfall, wenn du ADAC Mitglied bist, darfste ja ein Beratungsgespräch beim Anwalt beachspruchen ;)

Generell, die wenigsten Werkstätten haben heut zu tage noch, eine eigene Karosseriewerkstatt oder eine eigene Lackierei. Daher gibt der Händler das auch nur weiter ;)
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Beitragvon Lui » 02.11.2009, 15:28

Bin auch der meinung das man zu jedem zertifizierten Händler gehen darf. Hat mein Mechaniker meines Vertrauens hat zu mir gesagt: Er darf bei meinem neuen alle Kundendienste machen ohne Garantieverlust. Er muß nur in der KFZ Innung oder wie das heist sein. Dein Händler sieht nur seine "Scheine" flöten gehen.
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Beitragvon ch!ll@ » 02.11.2009, 15:31

ich hab auch so ne klausel in meinem vertrag...
mir wurde aber gesagt, dass bei einem unfall o.ä. die "versicherung-vertrags"-werkstatt original-teile verbauen muß!
von daher denk ich auch, dass das mit der garantie humbug ist...

frag doch einfach mal bei deiner versicherung nach?! die werden dir schon sagen, wie das dann mit der garantie ist...


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Beitragvon Tinxe » 02.11.2009, 15:44

Ich glaube ja auch, dass das eine hohle Drohung von deinem Händler ist... Eine KFZ-Werkstatt, die anerkannt ist, darf normalerweise alles machen, ohne Garantieverlust. Soweit ich weiß, gab es da erst ein neues Urteil... Google doch mal in die Richtung. Oder eben Versicherung fragen...
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Beitragvon Berliner » 02.11.2009, 20:24

Vorsicht! Es geht hier nicht um die gesetzliche Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist, sondern um die freiwillige zusätzliche Garantie des Herstellers. Die Bedingungen für diese zusätzliche Garantie kann er frei gestalten.
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Beitragvon ZEH_EINS » 02.11.2009, 21:06

Habe ich auch, so eine Kasko-Versicherung. Ich habe sie bei der HUK, nennt sich Kasko-Select.
Ich bekam von der Werkstatt, die den Blechschaden beseitigt hat (an meinem Mercedes 270 T-Modell allerdings) eine gesonderte Garantie für die Blech und Lackarbeiten.
Natürlich ist die Werksgarantie für den reparierten Kotflügel futsch... aber nicht für den z.B. Motor, die Kupplung oder die Sitze.
Ich würde (jeweils in Kopie und mit Kopievermerk) einen gleichlautenden freundlichen Brief an den Citroen-Händler und an die Versicherung schreiben, mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes bezüglich der Garantie und gegenseitige Abstimmung deswegen. Das wird sicher spannend.
Gruss vom Zeh
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Beitragvon ZEH_EINS » 02.11.2009, 21:18

... jetzt habe ich extra nochmal nachgelesen, weil mich das Thema interessiert, schliesslich habe ich für meinen brandneuen Hyundai auch eine solche Versicherung abgeschlossen, das macht immerhin 20% vom Kasko-Beitrag aus!
In den Bedingungen zumindest der HUK steht:

"5 Jahre Garantie durch die HUK-COBURG (Hersteller-Garantie bleibt gemäß EU-Komission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten)

Gruss, Zeh
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Beitragvon Berliner » 02.11.2009, 22:16

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, bei Zusatzgarantien kann der Hersteller beliebige Bedingungen stellen. Für die Durchrostungsgarantie und um die geht es ja hier, sind meist sogar regelmäßige Inspektionen vorgeschrieben. Sicherheitshalber sollte man die kostenlose Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen, wenn man ADAC Mitglied ist, um die Sache verbindlich zu klären.
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Beitragvon Lui » 02.11.2009, 22:27

Lui hat geschrieben:Bin auch der meinung das man zu jedem zertifizierten Händler gehen darf. Hat mein Mechaniker meines Vertrauens zu mir gesagt: Er darf bei meinem neuen alle Kundendienste machen ohne Garantieverlust. Er muß nur in der KFZ Innung oder wie das heist sein. Dein Händler sieht nur seine "Scheine" flöten gehen.
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Beitragvon andyr62 » 03.11.2009, 07:48

Hallo,

danke für die Antworten. Leider sind wir nicht beim ADAC. Wenn man
sich aber die Garantiedokumente von Citröen durchliest, kann man
nichts von allgemeinem Gewährleistungsverlust lesen. Die Wartung
wird ja auch von denen gemacht. Bei den freiwilligen Garantieleistungen
(zB. Durchrostung) könnte man da was rauslesen.
Der Händler hat natürlich gleich Fotos gemacht und zu unseren Unterlagen
gelegt. Für diese Stellen haben wir dann keine Garantie mehr, wenn wir's
nicht dort rep. lassen.
Der Hinweis mit den Garantiezusagen im Versicherung ist gut, muß ich
mir mal anschauen. Na, dann werd ich mal weiterforschen.
Viele Grüße
Andreas
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Beitragvon Zwergenbändiger » 03.11.2009, 09:35

Hallo,
andyr62 hat geschrieben:Der Händler hat natürlich gleich Fotos gemacht und zu unseren Unterlagen
gelegt. Für diese Stellen haben wir dann keine Garantie mehr, wenn wir's
nicht dort rep. lassen.


1. ohne deine Erlaubnis hat der keine Bilder von deinem Auto zu machen :evil: .

2. gehst du eben zu einer anderen Citroen Werkstatt, deine Garantieansprüche sind nicht an diesen Händler sondern an die Firma Citroen gebunden 8).

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass Fachwerkstatt eben Fachwerkstatt ist. Was glaubst du wieviele Citroen Buden solche Arbeiten wie Lackieren oder Spurvermessen selbst fremdvergeben?

Gruß Robert
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