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C1 allgemeine Frage zum Thema Leasing.

07.12.2010, 18:13

Hallo Leute,

mein C1 ist jetzt 3 Jahre alt, ich moechte mein Auto rauskaufen, muss aber 200 euro mehr zahlen was auf dem Papier steht, ist das normal? wegen Bearbeitungsgebuehr?

Gruss

rookiekiller

07.12.2010, 18:13

07.12.2010, 20:18

keine ahnung, aber was musstn zahlen ?

10.12.2010, 12:17

Hallo,

mit "rauskaufen" meinst Du mit Sicherheit die Abzahlung "Schuld" vor Beendigung der Laufzeit...


Wenn ja, dann ist es normal das Du etwas extra bezahlen musst.

Das ganze nennt sich "Zusatzkosten für nicht vereinbarungsgemäße Kreditinanspruchnahmen".
Es gibt zwei Formen:

1) Bereitstellungszinsen für verzögerten Abruf (eher etwas für Immobilien, wenn du das Geld nicht in einer bestimmten Frist beanspruchst... Hat nichts mit dem Leasing zu tun)

2) Vorfälligkeitsentschädigung für zu frühe Zurückzahlungen nach außerordentlicher Kündigung eines Festzinsdarlehen/Leasingangebotes

Nummer 2 trifft da schon eher zu. Die Bank erleidet einen Zinsmargen und vielleicht sogar einen Zinsverschlechterungsschaden...

Warum erhält die Bank einen Schaden, wenn wir eher zurückzahlen???

Hier ein kleines Beispiel:


Vertraglicher Zins: 6,25%
Fixe Einstandskosten der Bank, z.B. Pfandbriefkosten: 5,5%
Entgangener Bruttogewinn der Bank: 6,250% - 5,50% = 0,75%

Ersparte Kosten für Risikovorsorge und Verwaltung der Bank: 0,35%
Entgangener Nettogewinn der Bank (Zinsmargenschaden): 0,75% - 0,5% = 0,40%
Wiederanlage des Geldes in neuem Kredit: 5,00%
Zinsverschlechterungsschaden: 5,50 - 5,00% = 0,50%

Zinsmargenschaden + Zinsverschlechterungsschaden = 0,50% + 0,40% = 0,90%



Zinsverschlechterungsschaden:

Differenz von historischen fixen Refinanzierungskosten (5,5%) und Wiederanlagesatz in einem neuen Darlehen (5,0%)

Zinsmargenschaden:


Der Bank entgeht für die ausgefallene Darlehenszeit (Leasingzeit) nach vorzeitiger Rückzahlung die als Bruttogewinn einkalkulierte Differenz zwischen bei Refinanzierung gezahlten und im Darlehensgeschäft (Leasing) erhaltenen Zinsen (6,25% - 5,55 = 0,75%).
Andererseits aber spart sie sich für die restliche Darlehenszeit die Kosten der Risikovorsorge und Verwaltung (0,35%).

Fazit:

Die Bank will den entstandenen Schaden aus deiner Geldbörse erstattet bekommen (steht oft im Kleingedruckten im Vertrag).

Ist ähnlich wie bei den Hypotheken... Möchte man 5 Jahre vor Beendigung der Laufzeit den Rest (Schulden) aufeinmal tilgen, so ist das eigene Haus teurer als wenn man die Kohle innerhalb der nächsten 5 Jahre in Raten zurück bezahlt...

Man könnte natürlich mal nachrechnen ob du mehr bezahlen würdest mit den 200€... Oder ob es besser wäre den Wagen weiterhin zu leasen bis die Laufzeit vorüber ist :-).

Dann --> Geld anlegen ;-)


Es ist allerdings unverschämt von deinem Leasinggeber einen Betrag von 200€ zu verlangen!

Die Bank hat zwar das Recht sich vom Kunden den Schaden der Zinsverschlechterung (im Bsp. 0,50%) und die Zinsmarge (im Bsp. 0,40%) ausgleichen zu lassen.
Alle Geldbeträge müssten aber eig. für die restliche Zinsbindungsperiode des Kredits/Leasing in der jeweiligen Sollhöhe berechnet und auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung abgezinzt (Barwertmethode -> Rentenrechnung in der Schule :) ), um die Vorfälligkeitsentschädigung zu ermitteln.

200€ ist etwas schwammig...



------------

Falls ich einen Denkfehler gemacht habe... Ich bin kein Bänker und komme leider auch nicht aus der Branche :-)

Vielleicht hilft es,

Gruß

der viper365

10.12.2010, 19:57

Hallo Leute,

die Sache ist so, die Bank will kein Cent mehr als was auf dem Vertrag stand. ich werde naechste Woche es klaeren und hier berichten. also hat es nichts mit der Bank zu tun. Bin enttaeuscht von mein AutoHaendler.

VG

rookiek.

ps. danke euch fuers posting. :santa:

der c1 Bereich ist sowas von nix los... ist es wegen Weihnachten oder weil man zu zufrieden ist? ich bin mit mein C1 sehr zufrieden, deshalb will ich es auch damit weiterfahren und nicht verkaufen.

11.12.2010, 10:43

Gut erklärt!

Es ist allerdings unverschämt von deinem Leasinggeber einen Betrag von 200€ zu verlangen!

Die Bank hat zwar das Recht sich vom Kunden den Schaden der Zinsverschlechterung (im Bsp. 0,50%) und die Zinsmarge (im Bsp. 0,40%) ausgleichen zu lassen.


Laut neuen VKR max. 1% vom Kreditrestbetrag.

Naja da der Kredit über den Autohändler abgewickelt wurde, kann es sein, dass er das VFE (Vorfälligkeitsentgelt) vereinnahmt.
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