blöde Frage:
Wenn ich ein Auto kaufe mit einem Autoradio hat das Radio 2 Jahre Garantie.
Wenn ich das Autoradio ausbaue und an jemanden verkaufe, der sein Auto ohne Radio gekauft hat und es da einbaut - wie ist das dann, wenn das Radio innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht?
Kann man die Garantie übertragen?
Hab da leider keine Ahnung, wie sowas in der Praxis dann abläuft.
Wenn ich einen Kaufbeleg vom Radio hätte, wäre es klar.
Ich hab ja keine Quittung von dem einzelnen Radio sondern nur von dem kompletten Auto mit Radio...
Wer weiß das?

