Warnblinkanlagenschalter lasieren?




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Warnblinkanlagenschalter lasieren?

Beitragvon maYgO » 09.12.2008, 13:09

Mahlzeit,

will meinen Warnblinkanlagenschalter schwarz lasieren damit das rot nicht mehr so raussticht.
Wollte davor aber noch wissen, ob jmd. zufällig weiß, ob man die Farbe des besagten Schalters überhaupt ändern darf. Frage deshalb weil in jedem Auto (jedenfalls die, die ich gesehen hab) dieser Schalter, oder wenigstens das Dreieck auf dem Schalter, rot war. Nicht, dass das irgendiwe so vorgeschrieben ist?
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von Anzeige » 09.12.2008, 13:09

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Beitragvon traxx123 » 10.02.2009, 12:32

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

1.

in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
2.

in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1.

Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.

Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.

Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.


Ganz zukleistern würd ich ihn nicht, wegen der Anzeigeleuchte....
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Beitragvon maYgO » 10.02.2009, 13:31

ah danke, ist aber schon längst passiert =P, leuchtet aber durch von dem her denke ich wirds nicht allzu große Probleme geben
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Beitragvon katarakt » 22.06.2010, 18:54

Habe heute mal den stecker des warnblinklichtes ein/ausgesteckt...wie war denn das, blinken tut der schalter nciht beim einschalten oder? Leuchtet schwach beim licht einschalten und leuchtet stärker wenn man einschält...so wars doch oder? Kein plan mehr, nicht daß ich versehentlich was kaputt gemacht habe :roll:
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Beitragvon maYgO » 22.06.2010, 18:58

ja das weiß man nicht so genau, gibt doch iwo den thread wo darüber berichtet wurde bei wems blinkt und bei wem nicht, is mal so mal so :wink:
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Beitragvon katarakt » 22.06.2010, 20:19

? ...ich find da nix mit der suchfuntktion, kann ja kaum sein, sollte doch bei allen gleich sein.
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Beitragvon maYgO » 23.06.2010, 06:10

musst du schon richtig suchen ;)
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