Wann erlischt die Garantie ?




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Wann erlischt die Garantie ?

Beitragvon Deaver » 08.02.2009, 19:11

hey, wollt mal fragen bei welchen veränderungen man seine garantie verliert ? bei jeglicher baulicher veränderung ? oder wenn man sich an der elektrik zu schaffen macht ? oder hab ich nur pech wenn ein baulich verändetes areal kaputt geht, so dass auf dem rest noch garantie läuft ?
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von Anzeige » 08.02.2009, 19:11

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Beitragvon Ceradon » 08.02.2009, 19:17

Hallo,

könntest du betreffend Deines Vorhabens ein wenig konkreter werden oder ist die Frage ganz allgemein gehalten?


Viele Grüße,
Ceradon
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Beitragvon Deaver » 08.02.2009, 19:27

allgemein...wieviel darf ich dran basteln um noch garantie zu haben ?
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Beitragvon maYgO » 08.02.2009, 20:12

Solang man einen entstandenen Schaden nicht auf dein Eingriff zurückführen kann kannst dich austoben =P. Wenn z.B. was an der Elektirk machst und ab dann jeden Tag ne Sicherung rausknallt hast keine Garantie mehr ;).
Ne aber denke allgemein mal nicht, dass man das genau sagen kann, wenn du ganz sicher gehen willst machst gar nix, klar, denn egal was du machst veränderst du ja irgendwie irgendwo was am Fahrzeug, was nicht mehr den original Normen entspricht.
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Beitragvon Letz Fetz » 08.02.2009, 22:20

Wenn du zB das Radio wechselst, hast du die Garantie auf das Radio, da wo du es gekauft hast, ändert aber nichts an der tatsache, dass auf den Wischermotor immernoch Garantie deines Autoherstellers ist.

Je nach dem was du dran machen möchtest. zB andere Federn:
Hier würde ich nur Federn von Musketier für den C1 verwenden, da Musketier exklusivtuner für Citroen ist. Notfalls sollen die sich mit einem kaputten Fahrwerk rumschlagen.

Die Garantie bleibt also erhalten. Schwieriger wirds bei Bauteilen, die einen direkten Einfluss auf andere haben. Ob da dann noch der Garantieanspruch geltend gemacht werden kann, kann wohl nur noch der Gutachter feststellen.
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