.. also mir wurde gesagt, dass die das mit der Hand überprüft haben.
kenne mich mit den Autountersuchungen nicht so aus, aber die müßten doch eine Untersuchungsvorgabe bekommen, oder zumindest wissen, worauf sie achten müssen.
Aber auch wenn Du angeschrieben wirst und das wird sein, vom KBA , dann werden die in der Werkstatt sicher das gleiche machen.
http://www.kba.de/cln_015/nn_124586/DE/ ... __nnn=true
# Auch wenn Ihr Fahrzeug in einen angegebenen Bauzeitraum fällt, muss es nicht unbedingt betroffen sein. Genaueres erfahren Sie bei einer angegebenen Hotline oder noch besser bei einer autorisierten Werkstatt des Herstellers. Die Werkstatt ermittelt schnell, ob Maßnahmen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden müssen.
# Nehmen Sie an solchen Maßnahmen teil und leisten Sie damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Mein Fahrzeug ist von einem Rückruf betroffen, ich bin jedoch nicht angeschrieben worden. Wie verhalte ich mich?
Nicht bei jeder Rückrufaktion nutzen die Hersteller die Halteranschriften des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Aber auch bei den Rückrufaktionen über das KBA verfügt nur der Hersteller über alle notwendigen Informationen. Wenden Sie sich deshalb bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland. Dort wird man Sie über das beabsichtigte Vorgehen informieren.
Und mich über einen KFZ Mechatroniker stellen, möchte ich mich nicht, da ich den Beruf nicht erlernt habe.
Ich ärgere mich auch immer wieder, wenn Möchtegerne - KFZM in der Werkstatt stehen und vor dem Meister alles besser wissen.
Da zählt halt eben mein Vertrauen - das muß ich dann auch haben, wenn ich ins Flugzeug steige... ob es dann richtig ist... das kann ich dann nur hoffen
