bin auf die bilder gespannt =)
hab das hier heut bekommen vom TÜV auf die Frage mit dem austauschen der orangenen gg die klarglas und anschließendem diademeinbau:
"Alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein Prüfzeichen. Mit diesem wird dokumentiert, das das Glas mit dem Reflektor und dem Leuchtmittel den gesetzlichen Forderungen entspricht.
Für die Fahrtrichtungsanzeiger hinten war das früher national die "Schlangenlinie". Heute im Rahmen der EG sind alle Prüfzeichen beginnend mit einem E im Kreis, danach eine Kennzahl und dann eine fortlaufende Nummer. Die Kennzahl für einen Blinker hinten ist die 2a, 2b oder 12. Ist dass nicht irgendwo auf dem Gehäuse erwähnt bei dem Klarglas, ist die Schlußleuchteneinheit nicht für den europäischen Markt geprüft worden.
Doch Prüfzeichen und Gesetze hin oder her. Wichtigstes Kriterium bleibt die Wirkweise: nur gelbleuchtend zulässig und neben dem Schlußlicht/Bremslicht hervor separat erkennbar."
also ich meine da zwischen den zeilen lesen zu können dass es irgendwie erlaubt sein könnte ?! dies wird vor allem durch den schlusssatz gestärkt wie ich finde
muss man eben noch guggn ob auf den klarglasdingern die nummer drauf steht, wenn nich egal, hauptsache orangblinkend und extra neben bremslicht
eure meinung?