x-aygo-x hat geschrieben:@knetsch: seit wann ist das anschalten der warnblink erlaubt, wenn "nichts weiter ist"?! wäre mir neu..
Sind die Limousinen von Peugeot in Deutschland verboten?
Ist eine Vollbremsung mit Auflaufgefahr "weiter nichts"?
Bei uns in Luxemburg macht man die Warnblicker an wenn man hinten auf einen Autobahn Stau aufläuft um die nachfolgenden Fahrzeuge auf einen aufmerksam zu machen.
Es ist ebenfalls Vorschrift die Warnblicker anzustellen wenn mann auf einer Fahrspur stationniert.
Ich glaube nicht dass das in Deutschland anders ist. Es heisst ja nicht Unfallblinker sondern eindeutig Warnblinker! Frag doch mal deinen Fahrlehrer, ich glaube die sind immer erlaubt um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Unfallgefahr zu warnen.

